Ein 500 Jahre altes deutsches Gesetz nutzte zufällig Mikrobiologie zum Schutz von Bier
Ein deutsches Reinheitsgebot aus dem 16. Jahrhundert wollte eigentlich Getreidevorräte schützen. Dabei nutzte es zufällig die antibakteriellen Eigenschaften von Hopfen, um Bier vor gefährlichem Verderb zu bewahren.
Das Reinheitsgebot von 1516 beschränkte die Zutaten für deutsches Bier auf Wasser, Gerste und Hopfen. So sollte verhindert werden, dass Brauer den für Brot benötigten Weizen verbrauchten. Das Gesetz diente der Lebensmittelversorgung, hatte aber einen tiefgreifenden wissenschaftlichen Nebeneffekt. Die Alphasäuren im Hopfen töten natürlicherweise neunundneunzig Prozent der gramnegativen Bakterien ab.
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