Deutsche Gewerkschaften sitzen per Gesetz im Aufsichtsrat
Während viele globale Konzerne Personal als reinen Kostenfaktor sehen, verpflichtet das deutsche Gesetz Großunternehmen dazu, die Hälfte ihrer Aufsichtsratssitze an Arbeitnehmervertreter zu vergeben.
Wenn der Aufsichtsrat eines Konzerns wie Volkswagen oder Siemens über die Zukunft entscheidet, sitzen am Tisch nicht nur milliardenschwere Investoren. Dank der gesetzlichen Mitbestimmung besetzen Arbeitnehmer und Gewerkschaftsvertreter bis zu 50 Prozent der Sitze im Aufsichtsrat.