Nato-Regeln erlauben Mitgliedstaaten Kriege ohne vorherige Zustimmung
Obwohl die Nato für kollektive Verteidigung steht, erlaubt das Regelwerk einzelnen Nationen, Kriege ohne die Zustimmung ihrer Partner zu beginnen.
Der Nato-Gründungsvertrag von 1949 ist vor allem für Artikel 5 bekannt. Diese Beistandsklausel verpflichtet die Mitglieder zur kollektiven Verteidigung. Weniger beachtet wird jedoch Artikel 3, der das Recht jedes einzelnen Staates auf eigenständiges Handeln wahrt.
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