Nur fünfunddreißig Nationen gewähren jedem auf ihrem Boden Geborenen die automatische Staatsbürgerschaft
Während der Großteil der Welt die Staatsbürgerschaft nach der Abstammung festlegt, gewähren fünfunddreißig Nationen fast jedem Neugeborenen innerhalb ihrer Grenzen den Rechtsstatus.
Das Prinzip des 'jus soli' geht auf das englische Gewohnheitsrecht von 1608 zurück. Damals bestimmte der Geburtsort die lebenslange Treuepflicht einer Person. Heute nutzen 165 Nationen das 'jus sanguinis'. Dieses System gewährt die Staatsbürgerschaft basierend auf der Abstammung der Eltern.