Internationales Handelsrecht ermöglicht CO2-Steuern auf importierte Produkte
Das CO2-Grenzausgleichssystem der EU führt einen 'Klimazoll' auf Importe ein. Dies gleicht globale Handelskosten an und verhindert die Abwanderung von Industrien in Regionen mit laxen Umweltauflagen.
Das europäische Handelsrecht setzt nun thermodynamische Grenzen durch. Importe werden künftig basierend auf den CO2-Emissionen besteuert, die bei ihrer Herstellung entstanden sind. Ab April 2026 erhebt das Grenzausgleichssystem (CBAM) eine Abgabe von etwa 85 € pro Tonne Kohlenstoff auf emissionsintensive Güter wie Stahl, Zement und Aluminium.
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