Wikinger-Frauen hatten das Recht, sich aus jedem Grund scheiden zu lassen
Die Wikinger-Gesellschaft gewährte Frauen bemerkenswerte Autonomie. Sie konnten Ehen bei finanziellem Missmanagement oder Misshandlung beenden und behielten dabei ihre Mitgift.
Nordische Frauen genossen deutlich mehr Rechte als viele ihrer Zeitgenossinnen in Europa. Nach dem isländischen Grágás-Gesetz konnte eine Frau die Scheidung einleiten. Sie musste dafür nur ihre Absicht vor Zeugen an ihrer Haustür und am Bett erklären.
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